Mit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) sind ab Anfang des Jahres 2008 deutlich erweiterte Möglichkeiten für Ärzte und Arztpraxen gegeben, sich organisatorisch als Unternehmen aufzustellen. Die wichtigsten Möglichkeiten die neuerdings bestehen sind:
Anstellung von Ärzten, Eröffnung von Zweigniederlassungen, Überörtliche Gemeinschaftspraxen, Teilgemeinschaftspraxen.
Mit diesen Organisationsformen bestehen – verbunden mit bereits seit längerem existierenden Formen wie Medizinischer Versorgungszentren (MVZ),
Gemeinschaftspraxen, Praxisgemeinschaften, IGeL-Center, Apparategemeinschaften
eine Vielfalt von Möglichkeiten, die ärztliche Zusammenarbeit in medizinischer wie wirtschaftlicher Hinsicht zu optimieren. Doch kann sich im Geflecht vielfältiger Gesetze, Regelungen, und Verordnungen auch so mancher Fallstrick verbergen
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