Kooperationen und MVZ

Mit dem Vertragsarztrechts-Änderungsgesetz (VÄndG) sind ab Anfang des Jahres 2008 deutlich erweiterte Möglichkeiten für Ärzte und Arztpraxen gegeben, sich organisatorisch als Unternehmen aufzustellen. Die wichtigsten Möglichkeiten die neuerdings bestehen sind:

Anstellung von Ärzten,
Eröffnung von Zweigniederlassungen,
Überörtliche Gemeinschaftspraxen,
Teilgemeinschaftspraxen.


Mit diesen Organisationsformen bestehen – verbunden mit bereits seit längerem existierenden Formen wie
Medizinischer Versorgungszentren (MVZ),

Gemeinschaftspraxen,
Praxisgemeinschaften,
IGeL-Center,
Apparategemeinschaften


eine Vielfalt von Möglichkeiten, die ärztliche Zusammenarbeit in medizinischer wie wirtschaftlicher Hinsicht zu optimieren.
Doch kann sich im Geflecht vielfältiger Gesetze, Regelungen, und Verordnungen auch so mancher Fallstrick verbergen


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