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Kassenführung

Fehlerhafte Kassenführung - Auswirkung auf die Finanzbuchhaltung
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Grundsätzlich sind formell ordnungsgemäße Aufzeichnungen bzw. Buchführungen der Besteuerung jeweils zugrunde zu legen, wenn sich keine Anhaltspunkte für eine sachliche Unrichtigkeit ergeben. Die Kassenfehlbetragsberechnung stellt bei bargeldintensiven Betrieben eine Methode dar, Vollständigkeit und Höhe der aufgezeichneten in bar erzielten Umsätze zu widerlegen. Es sind im Falle von nicht aufklärbaren Kassenfehlbeträgen unabhängig vom Ergebnis einer Erlösnachkalkulation oder Geldverkehrsrechnung Hinzuschätzungen zu den erklärten Besteuerungsgrundlagen zulässig. Die Höhe der Hinzuschätzung bemisst sich zwischen dem einzelnen Kassenfehlbetrag als Untergrenze und der Summe aller Kassenfehlbeträge als Obergrenze. Dies stellt den Bruttobetrag der Hinzuschätzung dar, aus dem die Umsatzsteuer herauszurechnen ist. Eine zusätzlich durchgeführte Erlösnachkalkulation oder Geldverkehrsrechnung kann weiteren Aufschluss über die Höhe von Hinzuschätzungen geben.

Kassenfehlbeträge lassen sich durch konsequente Anwendung der Grundsätze ordnungsgemäßer Kassenführung insbesondere durch tägliche Aufzeichnungen sämtlicher Bargeldbewegungen und vollständige Aufbewahrung aller relevanten Belege vermeiden.