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Steuervereinfachungsgesetz

Bundesrat und Bundestag haben am 23.9.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt.

Die wichtigsten Regelungen:Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1.000 €. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit das Belegesammeln sparen.

Ab 2012 (also mit der Steuererklärung für 2012) können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen anfallen, spielt keine Rolle mehr. Eine Seite der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg.

Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.

Ab 2012 einfachere Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale: Wer für den Arbeitsweg abwechselnd öffentliche Busse oder Bahnen und das Auto benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.

demnächst hier mehr!