Falsche Beitragsbescheide
Beitragsbescheide 2017 unbedingt kontrollieren!
Der arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienst für das Verkehrsgewerbe versendet aktuell die Beitragsbescheide für 2017.
Bei der Ermitlung der Mitarbeiteranzahl wird auf die Meldungen bei der Berufsgenossenschaft zurück gegriffen. Hier wird jedoch die Anzahl der Mitarbeiter anders ermittelt als für Zwecke des Beitragsbescheids durch den ASD.
Kurz gesagt: Bei der Berufsgenossenschaft werden Teilzeitkräfte als volle Person gezählt. Hingegen sind beim ASD Teilzeitkräfte nur anteilig in Ansatz zu bringen. Folglich werden Teilzeitkräfte auch im Rahmen des Beitragsbescheids des ASD als Vollzeitkräfte berücksichtigt! Bei einem uns vorgelegten Beitragsbescheid vom 8.2.2017 konnten wir den Beitrag um 61% reduzieren. So wurden anstatt Euro 1.044,59 für das Wirtschaftsjahr 2017 lediglich Euro 407,39 fällig.
Auch ein Anruf bei der angegebenen Rufnummer des ASD bestätigte unsere oben gemachte Darstellung.
Da es keinen Fall gibt, in dem der ASD einen Nachteil erleidet, stellt sich die Frage ob der Unternehmer hier bewusst getäuscht werden soll?
Daher AUGEN auf! Wir helfen Ihnen gerne!
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