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steuerfreier Sachlohn

Lohnsteuer | Grundsätze zur Unterscheidung von Bar- und bis 44 € steuerfreiem Sachlohn (BFH)


Der BFH hat die Behandlung von Tankkarten, Tankgutscheinen und Geschenkgutscheinen zum Anlass genommen, erstmals Grundsätze zur Unterscheidung von Barlohn und einem bis zur Höhe von monatlich 44 € steuerfreiem Sachlohn aufzustellen (BFH, Urteile v. 11.11.2010 - VI R 21/09, VI R 27/09 und VI R 41/10; veröffentlicht am 9.2.2011).

Sachverhalt:
In den vom BFH entschiedenen Streitfällen hatten Arbeitgeber etwa ihren Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, auf ihre Kosten gegen Vorlage einer Tankkarte bei einer bestimmten Tankstelle bis zu einem Höchstbetrag von 44 € monatlich zu tanken oder die Arbeitnehmer hatten anlässlich ihres Geburtstages Geschenkgutscheine einer großen Einzelhandelskette über 20 € von ihrem Arbeitgeber erhalten oder durften mit vom Arbeitgeber ausgestellten Tankgutscheinen bei einer Tankstelle ihrer Wahl 30 Liter Treibstoff tanken und sich die Kosten dafür von ihrem Arbeitgeber erstatten lassen. Während die Arbeitgeber diese Zuwendungen jeweils als Sachlohn beurteilten und angesichts der Freigrenze keine Lohnsteuer einbehielten, waren die Finanzämter auf Grundlage von Verwaltungserlassen von nicht steuerbefreitem Barlohn ausgegangen und hatten entsprechende Lohnsteuerhaftungs- und Nachforderungsbescheide erlassen. Darin waren sie von den Finanzgerichten bestätigt worden.